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LAG Hamm Beschluss vom 13.03.2001 - 13 TaBV 122/00 (veröffentlicht am 13.03.2001)

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Leitsatz (amtlich)

Die tarifvertraglichen Bestimmungen des § 4 Abs. 6 und 7 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer der kunststoffverarbeitenden Industrie im Kreis Lippe verdrängen gemäß § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, soweit es um die Änderung bestehender Akkorde geht.

Normenkette

BetrVG § 87 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG Detmold (Entscheidung vom 13.09.2000; Aktenzeichen 1 BV 20/00)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 16.04.2002; Aktenzeichen 1 ABR 34/01)

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den am 13.09.2000 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold – 1 BV 20/00 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gründe

I

Die Beteiligten streiten um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Veränderung von Vorgabezeiten in der Akkordentlohnung.

Der beteiligte Arbeitgeber ist ein Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie. Er beschäftigt etwa 300 Arbeitnehmer. Antragsteller ist der im Betrieb bestehende Betriebsrat.

Es findet der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der kunststoffverarbeitenden Industrie im Kreis Lippe (im Folgenden: LTV) Anwendung. Soweit hier von Bedeutung, heißt es im LTV:

„§ 4 Akkordregelung

1) Arbeiten, die sich nach den betrieblichen Voraussetzungen zur Ausführung im Akkord eignen, können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen im Akkord vergeben werden.

2) Die Ermittlung der Akkorde (Vorgabezeiten, Stückakkorde) geschieht durch Zeitaufnahme, auf Grund von Berechnungsunterlagen oder durch Vergleiche mit ähnlichen Arbeiten im Betrieb.

…

6) Bestehende Akkorde können mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen abgeändert werden, wenn dies durch Änderungen technischer Art oder der Arbeitsmethoden, Einführung neuer Maschinen oder durch wesentliche Änderung d...

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BAG 1 ABR 34/01
BAG 1 ABR 34/01

Entscheidungsstichwort (Thema) Mitbestimmung bei Akkordentlohnung. Regelung durch Spruch der Einigungsstelle Leitsatz (amtlich) § 4 Nr. 6, 7 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der kunststoffverarbeitenden ...

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