Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Düsseldorf Urteil vom 13.08.1998 - 7 Sa 425/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Verhaltensbedingte Kündigung. Kirchlicher Mitarbeiter „Verstöße gegen kirchliche Grundsätze”

Leitsatz (amtlich)

1. Ein (Dekanats-)Kantor gehört als Mitarbeiter des liturgischen Dienstes nicht zu dem Personenkreis, für den gem. Art. 5 Abs. 2 der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GO) vom 22.09.1993 gesteigerte Loyalitätsanforderungen gelten.

2. Erweist sich der für eine – nach § 19 Abs. 1 S. 2 MAVO für ein Mitglied der Mitarbeitervertretung zugelassene – fristgerechte Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen vorgebrachte Sachverhalt als nicht ausreichend, so kann allein auf diesen Sachverhalt ein Auflösungsantrag des kirchlichen Arbeitgebers nicht gestützt werden.

Normenkette

GG Art. 140; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; MAVO § 19 Abs. 1 S. 2

Verfahrensgang

ArbG Essen (Urteil vom 09.12.1997; Aktenzeichen 6 Ca 2708/97)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 16.09.1999; Aktenzeichen 2 AZR 712/98)

Tenor

Die Berufung der beklagten Kirchengemeinde gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.1997 – 6 Ca 2708/97 – wird zurückgewiesen.

Die Weiterbeschäftigungsklage des Klägers wird abgewiesen. Der Auflösungsantrag der beklagten Kirchengemeinde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die beklagte Kirchengemeinde zu tragen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits hat zu 2/5 der Kläger und zu 3/5 die beklagte Kirchengemeinde zu tragen.

Die Kosten der Nebenintervention (betr. Berufung) trägt der Kläger zu 2/5; im übrigen hat der Nebenintervenient die Kosten selbst zu tragen.

Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 28.400,– DM festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen (mit Ausnahme bzgl. des Weiterbeschäftigungsantrags).

Tatbestand

Der Rechtsstreit wird darüber geführt, ob eine dem Kläge...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Grundgesetz / Art. 140 [Recht der Religionsgemeinschaften]
Grundgesetz / Art. 140 [Recht der Religionsgemeinschaften]

Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. [Die aufgeführten Artikel der deutschen Verfassung vom 11. 8. 1919 (RGBl. S. 1383) lauten: "Artikel 136 (1) Die ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren