Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Düsseldorf Urteil vom 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften. Bestimmung einer Dienststelle. Darlegungs- und Beweislast unter Berücksichtigung von § 4 Schutz TV

Leitsatz (amtlich)

1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist.

2. Der Unterbringungsanspruch nach § 4 Schutz TV hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (im Anschluss an LAG Düsseldorf v. 13.12.1994 – 3 (17) Sa 1307/94 –, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 – 10 Sa 613/97 –).

Normenkette

BGB § 626; Schutz TV § 4; ZA-NTS Ziff. 1 Unterzeichnungsprotokoll Art. 56 Abs. 1

Verfahrensgang

ArbG Mönchengladbach (Urteil vom 16.12.2010; Aktenzeichen 3 Ca 2680/10)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 25.10.2012; Aktenzeichen 2 AZR 552/11)

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.12.2010 – 3 Ca 2680/10 – wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Der am 24.03.1971 geborene Kläger ist seit dem 01.05.1992 als Kraftfahrzeugmechaniker bei der S. B. M. T. V. (im Folgenden: S.) beschäftigt. Er ist in die Vergütungsgruppe 3/6 eingruppiert und verdiente zuletzt durchschnittlich 2.500.– EUR brutto monatlich.

Im schriftlichen Arbeitsvertrag heißt es auszugsweise wie folgt:

„Ziffer 41

Die Beschäftigungsbedingungen richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV AL II) in der jew...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Bürgerliches Gesetzbuch / § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

  (1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren