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LAG Berlin Urteil vom 21.01.2004 - 15 Sa 1893/03, 15 Sa 2477/03, 15 Sa 1893/03, 15 Sa 2477/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines Schichtlohnzuschlags

Leitsatz (redaktionell)

Schichtarbeit i.S.v. § 67 Nr. 34 BMT-G 2 und der dazugehörigen Protokollerklärung ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht. Damit ist der Begriff Schichtarbeit mit seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Bedeutung heranzuziehen. Eine bestimmte Arbeitsaufgabe muss danach über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt werden und deshalb von mehreren Arbeitnehmern (bzw. Arbeitnehmergruppen) in geregelter zeitlicher Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit geleistet werden. Nicht notwendig ist die Ablösung des Arbeitnehmers am selben Arbeitsplatz. Schichtarbeit liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer das begonnene Arbeitsergebnis des anderen Arbeitnehmers mit denselben Mitteln oder mit der gleichen Intensität und Belastung vervollständigt, sondern auch dann, wenn ein gewisses Maß an Arbeitsteilung für ein und denselben Arbeitserfolg notwendig ist.

Normenkette

BMT-G II § 24

Verfahrensgang

ArbG Berlin (Urteil vom 04.07.2003; Aktenzeichen 93 Ca 4275/03)

Tenor

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.07.2003 – 93 Ca 4275/03 – wird zurückgewiesen.

II. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 71,43 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2003 zu zahlen.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

IV. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Beklagten, an den...

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BMT-G II / § 24 Schichtlohnzuschlag
BMT-G II / § 24 Schichtlohnzuschlag

(1) Ständige Wechselschichtarbeiter erhalten einen Schichtlohnzuschlag. (2) Ständige Schichtarbeiter erhalten einen Schichtlohnzuschlag, wenn a) sie nur deshalb keine ständigen Wechselschichtarbeiter sind, weil nach dem Schichtplan aa) eine Unterbrechung ...

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