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LAG Baden-Württemberg Urteil vom 14.08.2024 - 10 Sa 4/24

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausgestaltung einer Inflationsausgleichsprämie als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Inflationsausgleichsprämie kann als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz steht einer solchen Gruppenbildung nicht entgegen.

2. § 3 Nr. 11c EStG steht einer arbeitsleistungsbezogenen Ausgestaltung der Inflationsausgleichsprämie ebenfalls nicht entgegen.

Normenkette

GG Art. 3 Abs. 1; EFZG § 3 Abs. 1; EStG § 8 Abs. 4; EStG § 3 Nr. 11c

Verfahrensgang

ArbG Villingen-Schwenningen (Entscheidung vom 19.12.2023; Aktenzeichen 6 Ca 13/23)

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 26.05.2025; Aktenzeichen 10 AZR 240/24)

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 19. Dezember 2023 - 6 Ca 13/23 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Berufung noch über eine Inflationsausgleichsprämie.

Der Kläger ist seit dem 9. April 1980 als Arbeitnehmer bei der Beklagten in Vollzeit beschäftigt. Er erbrachte im gesamten Jahr 2023 keine Arbeitsleistung, weil er arbeitsunfähig erkrankt war. Die Beklagte leistete in diesem Jahr keine Entgeltfortzahlung. Der Kläger bezog vielmehr Krankengeld. Rückwirkend zum 2. März 2022 wurde ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt.

Zusammen mit der Vergütung für März 2023 zahlte die Beklagte an ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Inflationsausgleichsprämie - nachfolgend: IAP - in Höhe von 1.500,00 Euro netto. Die Zahlung erfolgte ausschließlich dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch eine Vergütung für geleistete Arbeit im Jahr 2023 bezogen. An Arbeitnehmer wie den Kläger, die aufgrund einer Langzeiterkrankung k...

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BAG 10 AZR 240/24
BAG 10 AZR 240/24

Entscheidungsstichwort (Thema) Zulässigkeit der Revision. ordnungsmäßige Begründung. Anforderungen. Inflationsausgleichsprämie Normenkette EStG § 3 Nr. 11c; ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ...

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