Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20.01.1999 - 2 TaBV 3/98

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Entscheidungsstichwort (Thema)

Beauftragung von Rechtsanwälten durch die antragstellende Gewerkschaft im Beschlussverfahren wegen Bestellung eines Wahlvorstandes. Kostenerstattung durch Arbeitgeber

Leitsatz (amtlich)

Der Arbeitgeber hat einer Gewerkschaft, die im Beschlussverfahren wegen Bestellung eines Wahlvorstandes (§ 17 Abs. 3 BetrVG) Rechtsanwälte beauftragt hat, die erforderlichen Kosten zu erstatten.

Normenkette

BetrVG § 20 Abs. 3 S. 1; BetrVG § 17 Abs. 3

Verfahrensgang

ArbG Reutlingen (Beschluss vom 05.06.1998; Aktenzeichen 1 BV 5/98)

Tenor

1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 05.06.1998 – Az.: 1 BV 5/98 – wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Frage der Kostenerstattung für ein Verfahren, das die … gegen die Antragsgegnerin eingeleitet und mit dessen Durchführung die Gewerkschaft die Antragsteller als Rechtsanwälte beauftragt hat. Am 26.07.95 leitete die … (damals …) ein Beschlussverfahren wegen Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl im betriebsratslosen Betrieb der Antragsgegnerin ein. In diesem Beschlussverfahren ließ sich die … von Anfang an von den Antragstellern vertreten. Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 29.08.95, in dem antragsgemäß ein dreiköpfiger betriebsfremder Wahlvorstand bestellt wurde, legte die Antragsgegnerin Beschwerde ein. Das LAG Baden-Württemberg änderte am 21.02.96 den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen teilweise ab und ersetzte zwei betriebsfremde Mitglieder des Wahlvorstandes durch zwei Arbeitnehmer der Antragsgegnerin. Die gegen den Beschluss des LAG Baden-Württemberg eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des BAG vom 30.07....

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Sicher agieren: KI-Transformation und Governance
KI-Transformation und Governance
Bild: Haufe Shop

Künstliche Intelligenz revolutioniert Unternehmen weltweit – von Geschäftsmodellen über Prozesse bis hin zu Entscheidungsstrukturen. Doch Erfolg hängt nicht allein von Technologie ab. Das Buch zeigt, wie Leadership gemeinsam die richtigen Rahmenbedingungen schafft, Risiken managt und Innovation fördert.


BAG 7 ABR 8/99
BAG 7 ABR 8/99

Entscheidungsstichwort (Thema) Kosten der Betriebsratswahl Leitsatz (amtlich) Zu den vom Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu tragenden Kosten einer Betriebsratswahl gehören auch die erforderlichen außergerichtlichen ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren