Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hessisches LAG Teilurteil vom 13.07.2000 - 3 Sa 2182/99

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

Wirksame vertragliche Altersgrenze, wonach ein Flugzeugführer, der auf Großflugzeugen des gewerblichen Luftfrachtverkehrs eingesetzt wird, ohne Übergangsversorgung mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet

Normenkette

LuftBO in der bis 31.08.1998 geltenden Fassung § 41 Abs. 1 S. 2

Verfahrensgang

ArbG Darmstadt (Urteil vom 27.10.1999; Aktenzeichen 9 Ca 135/98)

Nachgehend

BAG (Urteil vom 20.02.2002; Aktenzeichen 7 AZR 748/00)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27.10.1999 – 9 Ca 135/98 – wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht die Anträge des Schriftsatzes des Klägers vom 17.07.1998 (Bl. 34, 91, 96 d.A.) abgewiesen hat. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer vertraglich vereinbarten Altersgrenze. Der am 14.03.1938 geborene Kläger stand seit dem 01.04.1990 aufgrund des Arbeitsvertrages vom 20.02.1990 (siehe Bl. 10– 16 d.A.) als Flugzeugführer in der Funktion des ersten Offiziers (siehe Bl. 34 d.A.) in den Diensten der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der …. In § 10 des Arbeitsvertrages vom 20.02.1990 ist unter der Überschrift „Altersbegrenzung/Rentenzahlung” bestimmt:

„Der Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus durch eine zwingende oder eine Soll-Bestimmung nicht gestattet, endet der Arbeitsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Mitarbeiter das dort bestimmte Alter erreicht. Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei eine...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Gesetzliche Vorgaben sicher umsetzen: Geldwäscherecht
Geldwäscherecht
Bild: Haufe Shop

Das Buch fokussiert sich auf die wesentlichen Themen des Geldwäscherechts. Anhand von Checklisten, zahlreichen Praxisbeispielen und Arbeitshilfen ermöglicht es eine sichere und effiziente Umsetzung der regulatorischen Anforderungen. 


BAG 7 AZR 748/00
BAG 7 AZR 748/00

Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten. Prüfungszeitpunkt. Interesse des Luftfahrtunternehmers an der Beachtung öffentlich-rechtlicher Soll-Vorschriften und an der Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren