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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 20.09.2023 - 1 K 1470/23

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Revision eingelegt (BFH I R 60/23)

Entscheidungsstichwort (Thema)

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines beim Staatsorchester angestellten Musikers nach dem DBA Lux 2012

Leitsatz (amtlich)

1. Der Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 3 DBA Lux 2012 ist bei Lohneinkünften eines bei einem Staatsorchester beschäftigten Musikers eröffnet, da das Staatsorchester trotz der verfolgten kulturellen Zwecke nachhaltig wirtschaftlich tätig wird.

2. Der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 1 DBA Lux 2012 erstreckt sich auch auf Einkünfte eines unselbständig tätigen, nicht reisenden Musikers eines Staatsorchesters.

Normenkette

EStG § 1 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; DBA LUX 2012 Art. 14 Abs. 1; DBA LUX 2012 Art. 16 Abs. 1; DBA LUX 2012 Art. 16 Abs. 3; DBA LUX 2012 Art. 18 Abs. 1; DBA LUX 2012 Art. 18 Abs. 3; DBA LUX 2012 Art. 22 Abs. 1b; OECD-MA Art. 17 Abs. 1; OECD-MA Art. 19 Abs. 3

Nachgehend

BFH (Urteil vom 20.03.2025; Aktenzeichen VI R 25/23)

Tatbestand

Die verheirateten, im Inland wohnhaften Kläger erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Luxemburg. Im Streitjahr 2015 gaben sie in Deutschland keine Steuererklärung ab.

Der Kläger ist seit … 1998 als Musiker bei dem staatlichen Orchestre Philharmonique du Luxembourg (nachfolgend: OPL) festangestellt (vgl. Bescheinigung vom 04.01.2023). Sein Arbeitgeber, das Établissement Public "Salle de concerts …" (nachfolgend: EP, vgl. Lohnbescheinigung), behält von seinem Arbeitslohn Lohnsteuer ein und führt diese an die luxemburgische Steuerverwaltung ab.

Mit Schreiben vom 14.12.2022 forderte der Beklagte die Kläger zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für die Jahre 2015 bis 2021 auf. Auf Nachfrage der Kläger teilte der Beklagte mit, dass das Besteuerungsrecht gemäß Art. 16 Abs. 1 DBA Lux 2012 Deutschland zustünde und gemäß Art. 22 Abs...

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    BFH VI R 25/23
    BFH VI R 25/23

    Schlagwörter Nichtselbständige Arbeit, Doppelbesteuerungsabkommen, Luxemburg Rechtsfrage (Thema) Zur Frage des Besteuerungsrechts von Lohneinkünften eines bei einem Staatsorchester tätigen Musikers mit deutschem Wohnsitz nach ...

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