Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsveräußerung - Keine umsatzsteuerlich privilegierte Geschäftsveräußerung im Ganzen bei vorheriger Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen und anschließender Vermietung an den Unternehmenserwerber
Leitsatz (redaktionell)
1. Für die Frage, ob eine Unternehmes-/Teilbetriebsübereignung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG vorliegt, sind dieselben Grundsätze maßgeblich wie bei § 75 AO und § 34 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
2. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG liegt demzufolge nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger vor der Betriebsübereignung ein für das Unternehmen wesentliches Betriebsgrundstück in das Privatvermögen entnimmt und es sodann an den Unternehmenserwerber vermietet. Die Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftgütern kommt einer Übereignung nicht gleich.
Normenkette
UStG § 1 Abs. 1a
Nachgehend
BFH (Urteil vom 28.11.2002; Aktenzeichen V R 3/01)
Tatbestand
I.
Streitig ist, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt (§ 1 Abs. 1 a UStG), wenn der Veräußerer vorher ein bebautes Betriebsgrundstück entnimmt und es anschließend dem Geschäftsübernehmer vermietet.
Der Kläger (Kl.) was bis 31.12.1994 als Bauunternehmer tätig. Er hatte in 1985 auf einem eigenen 1.764 qm großen Grundstück (…) eine 307 qm große Lagerhalle errichtet. Die aus Kalksandstein gemauerte, ungedämmte, ungeputzte und ungeheizte Halle enthielt ein WC und einen gesonderten Abstellraum und wurde seit ihrer Errichtung vom Kl. unternehmerisch als Lager und Maschinenabstellplatz genutzt. Die Herstellungskosten für die Halle betrugen 104.504,00 DM.
Zum 31.12.1994 überführte der Kl. das Betriebsgrundstück in sein Privatvermögen und vermietete es mit Wirkung vom 01.01.1995 an seinen Sohn, an den der Kl. mit Wirkung vom 01.01.1995 unentgeltli...