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FG Düsseldorf Urteil vom 18.03.2014 - 6 K 2087/11 F

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren – Verfassungsmäßigkeit der Körperschaftsteuererhöhung durch Ausschüttungsfiktion gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008 – Beschränkung der Optionsregelung des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Wohnungsunternehmen

Leitsatz (redaktionell)

  1. Die Körperschaftsteuererhöhung gemäß § 38 Abs. 5 und 6 KStG i.d.F. des JStG 2008, durch die im Rahmen des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren die ausschüttungsabhängige Nachversteuerung bisher unversteuerten Eigenkapitals mit 30 % des ausgeschütteten Eigenkapitals durch eine pauschale Abschlagzahlung i.H.v. 3/100 des nach § 38 Abs. 4 Satz 1 KStG festgestellten Endbetrags ersetzt wird, stellt keine verfassungswidrige Vermögensbesteuerung dar und entfaltet keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung (Anschluss an Urteil des FG Hamburg vom 24.9.2012 2 K 31/11, EFG 2013, 155).
  2. Die Beschränkung der Optionsregelung des § 34 Abs. 16 KStG i.d.F. des JStG 2008 auf bestimmte Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft verletzt nicht Art. 3 GG (Anschluss an Urteil des FG Hamburg vom 24.9.2012 2 K 31/11, EFG 2013, 155, und Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 27.8.2013 8 K 8289/10).
  3. Eine analoge Anwendung des § 34 Abs. 16 KStG i.d.F. des JStG 2008 zugunsten eines nicht zum begünstigten Personenkreis gehörenden Unternehmens im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung würde zudem die Wahrung der am 30.9.2008 abgelaufenen gesetzlichen Antragsfrist voraussetzen.

Normenkette

KStG i.d.F. des JStG 2008 § 34 Abs. 16; KStG i.d.F. des JStG 2008 § 36 Abs. 7; KStG i.d.F. des JStG 2008 § 38 Abs. 4 S. 1; KStG i.d.F. des JStG 2008 § 38 Abs. 5; KStG i.d.F. des JSt...

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