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FG Düsseldorf Urteil vom 08.07.2020 - 4 K 35/18 VTa

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vorläufig nicht rechtskräftig

Revision zugelassen durch das FG

Entscheidungsstichwort (Thema)

Qualifizierung von Tabak-Scraps (entrippte Tabakblätter) als Rauchtabak - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: VII R 22/26)

Leitsatz (redaktionell)

Bruchstücke von beim Entrippen anfallenden Tabakblättern (Tabak-Scraps), können nicht als Rauchtabak qualifiziert werden, da sie weder unmittelbar zum Rauchen in einer Pfeife geeignet sind noch die Eignung zum Rauchen durch einen einfachen nicht-industriellen Bearbeitungsvorgang hergestellt werden kann.

Normenkette

TabStG § 1 Abs. 1 S. 1; TabStG § 1 Abs. 2 Nr. 3; TabStG § 1 Abs. 4 S. 1; KN UPos. 2401 20 85 10; KN UPos. 2401 30 00; KN Pos. 2403

Streitjahr(e)

2017

Nachgehend

BFH (EuGH-Vorlage vom 17.09.2024; Aktenzeichen VII R 42/20)

Tatbestand

Streitig ist, ob Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren sind.

Die B-Firma in Z-Land mischt unverarbeitete Tabakblätter von verschiedenen Tabakbauern der Sorte Flue Cured Virginia (FCV). Anschließend entrippt und verpackt sie diese in Pakete verschiedener Größen. Sie belieferte u.a. die C-GmbH, Y-Stadt, mit sieben Kartons je 175 kg, insg. 1.225 kg, Flue Clured Virginia “Scraps” aus X-Land, die vom Zollfahndungsamt (ZFA) am 07.02.2017 sichergestellt wurden. Die Waren befanden sich in einem von dem Kläger, dem Prokuristen der C-GmbH, gefahrenen Kleintransporter.

Das ZFA leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Kläger ein. Dieser ließ sich im Rahmen seiner Vernehmung dahin ein, dass es sich nicht um Rauch-, sondern um Rohtabak handele, der von der D-Firma in W-Stadt für die C-GmbH zu Wasserpfeifentabak hätte verarbeitet werden sollen.

Sein Verteidiger legte eine Erklärung eines “Finanzsachverständigen” der Zollverwaltung des Z-Land...

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    BFH VII R 42/20
    BFH VII R 42/20

    Entscheidungsstichwort (Thema) EuGH-Vorlage zur Frage, ob "Scraps" Rauchtabak darstellen Leitsatz (amtlich) 1. Ist der Begriff "Tabak, der sich (…) zum Rauchen eignet" in Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/64/EU des ...

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