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FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 20.03.2024 - 16 K 12118/21

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Anspruch auf Zurverfügungstellung von originalgetreuen Kopien personenbezogener Daten aus den Akten der Finanzbehörde einschließlich der im Rahmen einer Betriebsprüfung erstellten Handakten. Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Finanzbehörde über einen Antrag auf Akteneinsicht

Leitsatz (redaktionell)

1. Will der Steuerpflichtige die ihm nicht ersichtliche Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage der von einem Bauträger erworbenen Immobilie nachvollziehen, hat er keinen Anspruch auf uneingeschränkte Einsicht in alle diesbezüglichen Bewertungsakten, Feststellungsakten, Handakten der Betriebsprüfung und Daten der Finanzbehörde durch Übersendung von originalgetreuen Kopien der Akten der Finanzbehörde; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus der DSGVO noch aus der AO oder dem IFG Berlin.

2. Der Steuerpflichtige hat allerdings einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht.

Normenkette

DSGVO Art. 4 Nr. 1; DSGVO Art. 12 Abs. 5; DSGVO Art. 13 Abs. 4; DSGVO Art. 15 Abs. 1; DSGVO Art. 15 Abs. 3; DSGVO Art. 15 Abs. 4; AEUV Art. 288; AO § 5; AO § 32c Abs. 1 Nr. 1; AO § 32c Abs. 2; AO § 32a Abs. 1; AO § 91 Abs. 1; AO § 364; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 102 S. 1; IFG Bln

Nachgehend

BFH (Urteil vom 08.04.2025; Aktenzeichen IX R 8/24)

Tenor

Der das Akteneinsichtsrecht ablehnende Bescheid vom 22. Februar 2021 in Form der Einspruchsentscheidung vom 10. Juni 2021 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, die Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. lm Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 45 % dem Beklagten und zu 55 % den Klägern auferlegt.

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    BFH IX R 8/24
    BFH IX R 8/24

    Schlagwörter Datenschutz-Grundverordnung, Kopien, Akteneinsicht, Außenprüfung, Betriebsprüfung Rechtsfrage (Thema) Besteht aufgrund der Abgabenordnung beziehungsweise der Datenschutz-Grundverordnung ein Anspruch auf ...

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