Entscheidungsstichwort (Thema)
Anwendung von § 50i EStG nach Schenkung eines zum Sonderbetriebsvermögen einer inländischen KG (Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) gehörenden Anteils an einer Private Limited an einen im Ausland ansässigen Mitunternehmer
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Anteil von mehr als 1 % an einer ausländischen Kapitalgesellschaft (hier: Private Limited) ist ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 50i Abs. 1 Sat 1 EStG.
2. Auch im Kontext des § 50i EStG umfasst das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen in der Hand ihrer Gesellschafter.
3. § 50i Abs. 1 EStG ist für einen zum Sonderbetriebsvermögen einer inländischen Personengesellschaft gehörenden Anteil an einer Private Limited auch dann anwendbar, wenn sich der Anteil im Zeitpunkt der Schenkung des Anteils als dem Zeitpunkt, in welchem Deutschland das Besteuerungsrecht verloren hat, bereits im Sonderbetriebsvermögen befunden hat.
4. Nicht nur solche Vermögensübertragungen bzw. -überführungen, durch die Vermögen „von außen” erstmals in das steuerliche Betriebsvermögen der Personengesellschaft gelangt, sondern auch steuerneutrale Vermögensumschichtungen vor dem 29.6.2013 innerhalb des Betriebsvermögens derselben Personengesellschaft können der Anwendung des § 50i EStG unterliegen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit derjenige, in dem ein Wirtschaftsgut erstmals in das Betriebsvermögen gelangt. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine stillen Reserven besteuert werden, so ist es grundsätzlich unerheblich, welche späteren Übertragungen innerhalb des Betriebsvermögens, zwischen Sonderbetriebsvermögen oder vom Gesamthandsvermögen in ein Sonderbetriebsvermögen oder umgekehrt, stattfinden.
5. Die Anwendung von § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG in Verb...