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FG Baden-Württemberg Urteil vom 21.01.2022 - 13 K 2104/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei lediglich auf Kostendeckung ausgerichteter Tätigkeit des Herausgeberkreises juristischer Fachzeitschriften

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Herausgeberkreis juristischer Fachzeitschriften handelt ohne Einkünfteerzielungsabsicht, wenn die gemeinschaftliche Tätigkeit der Mitherausgeber von Beginn an ausschließlich unentgeltlich ausgeübt worden ist und, soweit mit ihr Einnahmen verbunden waren, lediglich darauf ausgerichtet war, die mit der Herausgebertätigkeit verbundenen Kosten abzudecken. Mangels Erzielung einkommensteuerlich relevanter Einkünfte ist insoweit keine gesonderte und einheitliche Feststellung durchzuführen.

2. In eine Totalgewinnprognose kann ein möglicher Betriebsaufgabegewinn nicht einbezogen werden, wenn der Zweck der Gesellschaft auf ein langfristiges, dauerhaftes periodisches Erscheinen der Zeitschriften gerichtet und es für jeden aktiven und ausgeschiedenen Herausgeber stets klar war, dass mit seinem Ausscheiden die übrigen Herausgeber die Zeitschriften weiterführen sollten und keiner der Gesellschafter beim Ausscheiden eines Mitherausgebers die Herausgebergemeinschaft auflösen und die Zeitschriften Dritten übertragen wollte.

3. Eine Gewinnerzielungsabsicht des lediglich auf Kostendeckung ausgerichteten Herausgeberkreises kann nicht damit begründet werden, dass die Stellung als Mitherausgeber erhebliche mittelbare wirtschaftliche Vorteile zur Folge habe, weil sich das mit ihr verbundene wissenschaftliche Renommee in Form finanziell lukrativer Mandate, Gutachtenaufträge und Schiedsrichterbestellungen in großem Umfang „monetarisieren” lasse.

Normenkette

AO § 179; AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 4 S. 2

Nachgehend

BFH ...

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