Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflicht zur Vorlage an EuGH bei Streitigkeiten über verbindliche Zolltarifauskunft, zolltarifliche Einreihung der Zugmaschine Magnum ET120 Terminal Tractor
Leitsatz (amtlich)
1. Artikel 234 EG ist dahin auszulegen, dass dann, wenn im Rahmen eines bei einem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits über die zolltarifliche Einreihung einer bestimmten Ware eine eine ähnliche Ware betreffende verbindliche Zolltarifauskunft vorgelegt wird, die einem an diesem Rechtsstreit nicht Beteiligten von Zollbehörden eines anderen Mitgliedstaats erteilt worden ist, und wenn dieses Gericht die in dieser verbindlichen Zolltarifauskunft vorgenommene zolltarifliche Einreihung für falsch hält, die beiden letztgenannten Umstände,
‐ wenn es sich um ein Gericht handelt, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, nicht zur Folge haben können, dass dieses Gericht verpflichtet wird, dem Gerichtshof Auslegungsfragen vorzulegen;
‐ wenn es sich um ein Gericht handelt, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, für sich allein nicht automatisch zur Folge haben können, dass dieses Gericht verpflichtet wird, dem Gerichtshof Auslegungsfragen vorzulegen.
Ein Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit einem Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, muss jedoch seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn vor ihm eine Frage des Gemeinschaftsrechts gestellt wird, es sei denn, es hat festgestellt, dass die gemeinschaftsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt. Ob e...