Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Brandenburgisches OLG Beschluss vom 04.12.2015 - 13 UF 95/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Leitsatz (amtlich)

Unter dem Wohl des Kindes sind die grundlegenden, unverzichtbaren Lebensbedürfnisse des beteiligten Kindes zu verstehen, auf deren vollständige und sichere, unbedingte, voraussetzungslose Erfüllung es in seinem gerade erreichten Stand der Entwicklung angewiesen ist.

Zu den grundlegenden, unverzichtbaren Lebensbedürfnissen gehört das Bedürfnis nach emotionaler Zuwendung und, sobald das Säuglingsalter überschritten ist, der Bedarf nach erzieherischer und geistiger Anregung. Das weitgehende und dauerhafte Vorenthalten dieser Zuwendung beeinträchtigt das Kindeswohl.

Die Gefahr ist gegenwärtig, wenn für einen in absehbarer, nicht erst fernerer Zukunft liegenden Zeitpunkt zu erwarten ist, dass die zur Beeinträchtigung des Kindeswohls führende Entwicklung ohne den hoheitlichen Eingriff nicht mehr aufgehalten oder umgekehrt werden kann. Die Beeinträchtigung des Kindeswohls kann zu dieser Zeit erst in weiterer Zukunft zu erwarten sein. Wenn wahrscheinlich ist, dass die Entwicklung zum Schaden in einem späteren Stadium des Verlaufs nicht mehr aufgehalten werden kann, dann besteht eine gegenwärtige, konkrete Gefahr, nicht nur ein Risiko.

Die Gefahr der Kindeswohlschädigung durch Vernachlässigung besteht schon dann, wenn die langfristige Entwicklung, die wegen der anhaltenden Vernachlässigung auf den Schaden zuläuft, begonnen hat und sobald nicht mehr zu erwarten ist, dass die Eltern oder die behördliche Unterstützung und Hilfe jetzt oder künftig die Entwicklung zum Besseren wenden werden.

Verfahrensgang

AG Zossen (Beschluss vom 09.04.2015; Aktenzeichen 6 F 150/14)

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des AG Zossen vom 9.4.2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wir...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Brandenburgisches OLG 15 UF 192/18
Brandenburgisches OLG 15 UF 192/18

  Tenor I. Auf die Beschwerde des Vaters und die Anschlussbeschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Brandenburg an der Havel vom 2. Oktober 2018 - 40 F 132/18 -, soweit darin den Eltern einstweilen das Recht zur Regelung ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren