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VGH Baden-Württemberg Urteil vom 22.05.1984 - 4 S 2350/82

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsetzung. Umsetzung eines Schwerbehinderten

 

Leitsatz (amtlich)

Das Unterbleiben der Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor der Anordnung der Umsetzung eines schwerbehinderten Beamten führt jedenfalls dann nicht zu einem Anspruch des Beamten auf Rückgängigmachung der Umsetzung, wenn die Anhörung vor Vollzug der Umsetzung und vor Abschluß des Vorverfahrens in zweckerfüllender Weise nachgeholt worden ist.

 

Normenkette

SchwbG § 22 Abs. 2; BBG § 27 Abs. 1

 

Verfahrensgang

VG Karlsruhe (Urteil vom 29.09.1982; Aktenzeichen 6 K 253/82)

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 10.07.1985; Aktenzeichen 2 B 75.84)

 

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. September 1982 – 6 K 253/82 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Der im Jahre 1926 geborene, schwerbehinderte Kläger ist als technischer Fernmeldehauptsekretär (Besoldungsgruppe A 8) beim Fernmeldeamt … tätig. Seit mehreren Jahren bewarb er sich mehrfach erfolglos um Dienstposten der Besoldungsgruppe A 9. Seit der Bewerbung vom 1.11.1980 ist in den zu den Bewerbungen gefertigten dienstlichen Beurteilungen, die dem Kläger jeweils bekanntgegeben wurden, unter anderem ausgeführt:

Sein Umgang mit Untergebenen und Mitarbeitern ist sehr kameradschaftlich und hilfsbereit, während sein Verhältnis zu seinen unmittelbaren Vorgesetzten durch sein übertrieben kritisches Verhalten gestört ist, wodurch eine wirkungsvolle Zusammenarbeit in Frage gestellt ist. – Nur vom AbtL 5 B befürwortet –.

Der Kläger wandte sich gegen diese Beurteilung. Seine hiergegen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobene Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 5.11.1981– 6 K 195/81 – abgewiesen. ...

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