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VG München Urteil vom 11.04.1989 - M 2 K 88.4558

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vollzug des BayStrWG. Eintragung in das Wegebestandsverzeichnis

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 17.09.1999; Aktenzeichen 1 BvR 1771/91)

 

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Die Klägerin ist Eigentümerin u.a. des Grundstücks FlNr. 1568 Gemarkung … Das Grundstück ist Teil eines von Kager, Gemeinde Winhöring, nach Brandmühle, Gemeinde Reischach, führenden Weges. Der Weg ist aufgrund Eintragungsverfügung der Beklagten vom 01.06.1963 als öffentlicher Feld- und Waldweg im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege eingetragen. Die Eintragung hat folgenden Wortlaut:

„II. Inhalt der Eintragung

Straßen-, Wegebezeichnung: Über die „Himmelsstiege” FlNr. anliegende FlNr. Anfangspunkt: GVStr. Brandmühle-Herzöd Endpunkt: Gemeindegrenze Winhöring Straßenbaulastträger: Anlieger in der gesamten Länge von 0,550 km”

Das Bestandsverzeichnis wurde vom 01.08.1965 bis einschließlich 31.01.1966 öffentlich ausgelegt; hierauf wurde auf der Amtstafel der Beklagten hingewiesen. Eine gesonderte Benachrichtigung der beteiligten Grundeigentümer erfolgte nicht. Ein Widerspruch gegen die Eintragung in das Bestandsverzeichnis erfolgte zunächst nicht.

Im Rahmen der Verlegung eines Fernmeldekabels wurde die Klägerin im Jahre 1987 darauf hingewiesen, daß es sich bei dem Weg „Himmelsstiege” um einen öffentlichen Weg handle. Daraufhin legte der Bevollmächtigte der Klägerin mit Schreiben vom 06.02.1988 Widerspruch gegen die Eintragungsverfügung der Beklagten vom 01.06.1963 ein. Die Klägerin habe nunmehr erstmals Kenntnis von dem Bescheid vom 01.06.1963 erhalten. Die Eintragungsverfügung sei ihr nicht direkt und persönlich gegenüber verfügt worden. Zudem f...

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