Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer OLG Urteil vom 22.10.2008 - 7 U 316/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs nach dem Bodenschutzgesetz

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Altlast i.S.v. § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG liegt auch dann vor, wenn die schädliche Ablagerung erst nach dem 1.3.1999 erfolgt ist.

2. Abfallbeseitigungsanlagen i.S.v. § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodschG sind auch Anlagen zur Abfallverwertung.

3. Stoffe, die ihr Besitzer nicht oder nicht mehr verwertet, sind Abfall i.S.v. § 3 Abs. 1 AbfallG. Dazu zählen auch Wertstoffe. Deren Abfalleigenschaft endet erst, wenn aus ihnen in einem Verwertungsverfahren sekundäre Rohstoffe hergestellt worden sind.

4. Schuldner des Ausgleichsanspruchs nach § 24 BBodSchG ist, wer Verpflichteter i.S.v. § 4 BBodSchG ist.

5. Gläubiger des Ausgleichsanspruchs nmach § 24 BBodSchG ist, wer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das belastete Grundstück verpflichtet ist, Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen zu treffen.

6. Der Ausgleichsanspruch nach § 24 BBodSchG besteht unabhängig davon, ob der Handelnde ein eigenes oder ein fremdes Geschäft vornimmt. Er unterliegt nicht dem Einwand des Mitverschuldens.

 

Normenkette

BBodSchG §§ 4, 7, 10.24; AbfallG § 3

 

Verfahrensgang

LG Meiningen (Urteil vom 12.03.2008; Aktenzeichen 3 O 209/07)

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 18.02.2010; Aktenzeichen III ZR 295/09)

 

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten zu 1 und 2 gegen das Urteil des LG Meiningen vom 12.3.2008 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagten zu 1 und 2 haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten zu 1 und 2 wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckend...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Rechte und Pflichten: Praxishandbuch KI und Recht
Praxishandbuch KI und Recht
Bild: Haufe Shop

Das Buch führt in die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI ein. Insbesondere werden die neue europäische KI-Verordnung (AI Act) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten behandelt. Auch Haftungsfragen und für die datenschutzkonforme KI-Nutzung werden dargestellt. 


Bundes-Bodenschutzgesetz / § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr
Bundes-Bodenschutzgesetz / § 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr

  (1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, daß schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.  (2) Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, Maßnahmen zur ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren