Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer OLG Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

Zur Verwertbarkeit einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO durch die Polizei angeordneten Blutprobe eines alkoholisierten Kraftfahrers

 

Normenkette

GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; StGB § 316; StPO § 81a

 

Verfahrensgang

AG Sondershausen (Aktenzeichen 475 Js 47047/08 - 1 Ds)

 

Tenor

Die Revision wird auf Antrag der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gem. § 349 Abs. 2 StPO auf Kosten des Angeklagten verworfen.

 

Gründe

I.

Am 30.07.2008 verurteilte das Amtsgericht Sondershausen den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 EUR, ordnete die Einziehung des Führerscheins an, entzog die Fahrerlaubnis und wies die Verwaltungsbehörde an, dem Angeklagten vor Ablauf von 12 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte mit Schriftsatz seines Verteidigers vom 30.07.2008, eingegangen beim Amtsgericht am selben Tage, Rechtsmittel eingelegt. Nachdem ihm das vollständig abgefasste Urteil vom 30.07.2008 in Ausfertigung am 11.08.2008 zugestellt worden war, hat der Angeklagte mit am 22.08.2008 beim Amtsgericht eingegangenem Schriftsatz seines Verteidigers vom 15.08.2008 bestimmt, dass das Rechtsmittel als Revision durchgeführt werden soll und beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Sondershausen vom 07.08.2008 das Verfahren an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Sondershausen zurückzuverweisen.

Mit der Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts.

Mit der Verfahrensrüge beanstandet der Angeklagte eine Verletzung des § 244 Abs. 3 StPO mit der Begründung, der von ihm in der Hauptverhandlung gestellte Antrag, zum Beweis der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wisse, dass Polizeibeamte rege...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


Grundgesetz / Art. 2 [Allgemeines Freiheitsrecht]
Grundgesetz / Art. 2 [Allgemeines Freiheitsrecht]

  (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.  (2[1]) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren