Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer OLG Beschluss vom 16.01.2002 - 6 W 10/02

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz (amtlich)

›Im Regelfall üben an einer Ehewohnung beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz aus, daher bedarf es zur Vollstreckung eines die Wohnung betreffenden Herausgabeanspruchs eines Titels gegen beide Ehegatten.‹

 

Verfahrensgang

LG Mühlhausen (Aktenzeichen 2 T 208/01)

 

Gründe

Die sofortige weitere Beschwerde des Vollstreckungsgläubigers ist nach den hier gem. § 26 Nr. 10 EGZPO maßgebenden §§ 793 Abs. 2, 568 Abs. 2, 577 ZPO a.F. an sich statthaft und auch sonst zulässig. Der neue selbständige Beschwerdegrund in der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts im Sinne des § 568 Abs. 2 S. 2 ZPO a.F. besteht für den Vollstreckungsgläubiger darin, dass das Landgericht die anderweitige Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und die Räumungsvollstreckung gegen den Ehemann der Vollstreckungsschuldnerin für unzulässig erklärt hat.

In der Sache selbst hat die sofortige weitere Beschwerde aus den im Wesentlichen zutreffenden Erwägungen des Landgericht, denen sich der Senat anschließt, keinen Erfolg. Allerdings ist das Landgericht, verursacht möglicherweise durch das Vorbringen des Vollstreckungsgläubigers im Erstbeschwerdeverfahren (vgl. den Schriftsatz vom 30.11.2001, Bl. 39, 40 d.A.) unzutreffend von einem Mietvertrag zwischen Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldnerin ausgegangen. Wie sich aus dem Vollstreckungstitel, nämlich dem Urteil des Amtsgerichts Mühlhausen vom 01.12.2000 (3 C 314/99) ergibt, resultiert die Räumungsverurteilung vielmehr daraus, dass der Vollstreckungsgläubiger von einem mit der Vollstreckungsschuldnerin abgeschlossenen notariellen Grundstückskaufvertrag wirksam zurückgetreten ist. Für die Frage, ob für die Räumungsvollstreckung ein Räumungstitel gegen beide Eheleute erforderlich ist, kommt es indessen nicht da...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Immobilien
Haufe Shop: Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Künstliche Intelligenz in der Immobilienverwaltung
Bild: Haufe Shop

Uwe Effenberger bietet mit seinem Buch einen leicht verständlichen Einstieg in das Thema Künstliche Intelligenz und zeigt, wie Sie KI erfolgreich in Ihrer Immobilienverwaltung einsetzen können. Es erklärt die Grundlagen Künstlicher Intelligenz , erläutert die wichtigsten Fachbegriffe und zeigt, wie KI den Arbeitsalltag in der Verwaltung erleichtern kann. Mit zahlreichen Praxisbeispielen und Tools.


Teil II Mietprozessrecht
Teil II Mietprozessrecht

1 Klageverfahren  Rz. 1 Der Mietprozess weist verschiedene Besonderheiten auf, die ihn von den übrigen Erkenntnisverfahren unterscheiden. Dies gilt insbesondere für die Zuständigkeit des zu befassenden Gerichts wie auch für das Urteil und das ...

4 Wochen testen


Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Immobilien Archiv
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen Immobilien-Verwaltung Produkte Wohnungswirtschaft Lösungen Private Vermietung Produkte Immobilien Bücher
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren