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Thüringer OLG Beschluss vom 12.09.2016 - 4 UF 678/15

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Leitsatz (amtlich)

1. Der gerichtlichen Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils steht - de lege lata - das Fehlen einer Rechtsgrundlage entgegen.

a) Eine Anordnung in Gestalt einer Umgangsregelung nach § 1684 Abs. 3 S. 1 BGB kommt weder bei wortlautorientierter noch bei teleologischer Gesetzesauslegung in Betracht.

b) Für eine Analogie zu § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB ist kein Raum, weil die historische Normgenese gegen die Annahme einer Gesetzeslücke spricht.

c) Die Zuweisung eines periodisch alternierenden Aufenthaltsbestimmungsrechts ist mit der Systematik der in §§ 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 1687 Abs. 1 S. 2 BGB verankerten Wertungen strukturell nicht vereinbar.

2. Es gibt in rechtstatsächlicher Hinsicht derzeit keine hinreichend gesicherten humanwissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach die erzwungene Anordnung eines Wechselmodells dem Kindeswohl förderlich ist.

3. Das Gelingen eines Wechselmodells setzt ein - im Rahmen einer Einzelfallentscheidung zu überprüfendes - hohes Maß an gegenseitiger Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Kindeseltern voraus.

Verfahrensgang

AG Gera (Beschluss vom 30.10.2015; Aktenzeichen 6 F 628/15)

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG - Familiengericht - Gera vom 30.10.2015 wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Beschwerdewert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des am ... 2008 geborenen Kindes ...

In einer gerichtlich gebilligten Vereinbarung vor dem AG Blomberg vom 03.05.2011 (Az.: 3 F 151/10) haben sich die Eltern auf folgende Umgangsregelung verständigt:

1. ...

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Brandenburgisches OLG 9 UF 42/20
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  Leitsatz (amtlich) Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells setzt regelmäßig voraus, dass die Eltern in der Lage sind, bestehende Konflikte einzudämmen und sich hochmotiviert an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren. Zur Anhörung ...

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