Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Thüringer LSG Urteil vom 29.08.1995 - L 3 Eg 274/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Verfahrensgang

SG Suhl (Urteil vom 30.08.1994; Aktenzeichen S-6/Eg-122/94)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird dasUrteil des Sozialgerichts Suhl vom30. August 1994 aufgehoben und der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 18. Oktober 1993 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Februar 1994 sowie des Teilanerkenntnisses vom 30. August 1994 verurteilt, dem Kläger Erziehungsgeld für den Sohn Philipp Wackes auch im Zeitraum vom 22. Juni 1993 bis 29. August 1994 zu zahlen.

Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Instanzen und der Beigeladenen zu 1 für die 2. Instanz zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Zahlung von Erziehungsgeld für seinen nichtehelichen Sohn auch im Zeitraum ab Geburt des Kindes bis zum 29. August 1994.

Der am 9. Juni 1973 geborene Kläger besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist ledig. Er ist der leibliche Vater des am 22. Juni 1993 geborenen … (im folgenden: P.). Mit seinem Sohn P. und der Beigeladenen zu 1 als leiblicher Mutter des P. lebte er ab der Geburt des P. in einem gemeinsamen Haushalt in Suhl/Thüringen. Ausweislich der Abstammungsurkunde, ausgestellt von der Stadt Suhl, vom 28. Juni 1993, war der Beigeladene zu 2 als Ehemann der Beigeladenen zu 1 als leiblicher Vater des P. eingetragen.

Mit Antrag vom 5. September 1993 (eingegangen beim Beklagten am 16. September 1993) begehrte der Kläger die Gewährung von Erziehungsgeld für die Betreuung des P. für die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer unter Beifügung einer entsprechenden Einverständniserklärung über die Bezugsberechtigung durch die Beigeladene zu 1. Hierbei gab der Kläger an, daß er über keinerlei Einkünfte verfüge, er keine Erwerbstätigkeit ausübe, er lediglich bis Ende Oktober 1993 seinen Zivildienst able...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


BSG 12/4 RJ 142/61
BSG 12/4 RJ 142/61

  Leitsatz (amtlich) 1. Unter "Erwerbstätigkeit" iS des RVO § 1247 Abs 2 ist eine auf Gewinn abzielende Tätigkeit zu verstehen. Dabei kann der Versicherte grundsätzlich nur auf körperliche Tätigkeiten in abhängiger Stellung verwiesen werden, für die es ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren