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Thüringer LSG Beschluss vom 30.01.2004 - L 6 RJ 914/03 ER

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Verfahrensgang

SG Meiningen (Beschluss vom 26.09.2003; Aktenzeichen S 5 RJ 1072/03 ER)

 

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 26. September 2003 wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 290.817,73 Euro festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

 

Tatbestand

I.

Der Beschwerdeführer – Vermögensverwalter der in Gesamtvollstreckung befindlichen “I.… W.… GmbH, Fachklinik für Onkologie und Rheumatologie” (I.… W.… GmbH) – begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von der Beschwerdegegnerin die Zuweisung von Versicherten zur Durchführung allgemeiner medizinischer Rehabilitationsverfahren sowie von Anschlussheilbehandlungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, hilfsweise bis zum Abschluss eines Versorgungsvertrages, hilfsweise die Unterlassung einer Benachteiligung gegenüber anderen Rehabilitationskliniken.

Der Freistaat Thüringen veräußerte mit notariellem Kaufvertrag vom 16. Dezember 1992 mit Wirkung zum 1. Januar 1993 die in W.… (U.…, Ortsteil W.…) betriebene Onkologische Nachsorgeklinik mit 75 Betten und die Rheumaklinik E.… (Akutklinik E.…) mit 50 Betten an eine Privatperson. Beide Klinikbetriebe wurden fortan von einer GmbH betrieben, die seit dem 27. Juni 1994 als “I.…” E.…-W.… Betriebs-GmbH – Fachklinik für Rheumatologie und Onkologie (I.…. E.…-W.… GmbH) firmierte. Die Geschäftsanteile wurden im Juni 1996 durch die “E.… T.… – Aktiengesellschaft” (E.…-AG) übernommen. Diese spaltete mit Beschluss vom 20. November 1996 rückwirkend zum 1. April 1996 den Teilbetrieb der Akutklinik durch Gründung des “I.… E.…-GmbH, Fachklinik für Rheumatologie” (I.…. E.… GmbH) mit Sitz in E.… ab. Über deren Vermögen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vo...

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