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Thüringer LAG Urteil vom 02.07.2019 - 1 Sa 369/17

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermittlungsvorschläge und verbindliche Arbeitsvertragsangebote der Bundeagentur für Arbeit. Auskunftsanspruch über alle Vermittlungsangebote der Bundesagentur für Arbeit

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Besteht zwischen den Parteien Streit darüber, ob unter den von der Bundesagentur für Arbeit unterbreiteten Arbeitsplatzangeboten nur solche mit verbindlichem Angebotscharakter zu verstehen sind, sprechen das allgemeine Sprachverständnis und auch die Aufgabenstellung der Bundesagentur für Arbeit dafür, dass unter "Arbeitsplatzangeboten" sowohl Vermittlungsvorschläge als auch verbindliche Arbeitsvertragsangebote zu verstehen sind.

2. Um die Voraussetzungen eines Annahmeverzugs näher prüfen zu können, kann der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch bezüglich aller Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit gegen den arbeitssuchenden ehemaligen Beschäftigten durchsetzen.

 

Normenkette

HGB § 74c Abs. 2; SGB II § 121

 

Verfahrensgang

ArbG Erfurt (Entscheidung vom 15.09.2017; Aktenzeichen 2 Ca 223/17)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 27.05.2020; Aktenzeichen 5 AZR 387/19)

 

Tenor

1) Die Berufung des Klägers gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 15.09.2017 (2 Ca 223/17) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2) Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Im vorliegenden Berufungsverfahren streiten die Parteien um einen Auskunftsanspruch der Beklagten gegen den Kläger im Rahmen des Annahmeverzuges.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 03.06.1996 als "Bauhandwerker" beschäftigt. Die Beklagte sprach gegenüber dem Kläger seit 2011 mehrere Kündigungen aus, unter anderem die Kündigung vom 30.01.2013 fristlos und hilfsweise ordentlich. Im anschließenden Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Erfurt (7 Ca 179/13) obsiegte der Kläger in zweiter Insta...

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