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SG Stuttgart Urteil vom 28.01.2004 - S 5 RJ 6188/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufsunfähigkeitsrente. Hinzuverdienst. Selbstständiger. rentenunschädliches zweimaliges Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze

 

Orientierungssatz

1. Die rentenunschädliche Überschreitungsmöglichkeit des Hinzuverdienstes (§ 96a Abs 1 S 2 SGB 6) gilt auch für Selbstständige.

2. Um einem selbstständig tätigen Berufsunfähigkeitsrentenbezieher die Überschreitungsmöglichkeiten des § § 96a Abs 1 S 2 SGB 6 einzuräumen, ist das auf der Grundlage der Jahreseinkünfte ermittelte Arbeitseinkommen mit einer auf jährlicher Basis ermittelten Hinzuverdienstgrenze zu vergleichen. Diese jährliche Hinzuverdienstgrenze ist jedoch um einen Betrag von zwei monatlichen Grenzbeträgen zu erhöhen, wobei im Interesse des Berechtigten einerseits und aus Gründen der Praktikabilität andererseits von den jeweils höchsten Grenzbeträgen des jeweiligen Kalenderjahres auszugehen ist (vgl SG Freiburg vom 30.11.2001 - S 6 RA 1305/00 = NZS 2002, 435).

3. Die Berücksichtigung eines rentenunschädlichen Mehrverdienstes eines Selbstständigen durch Division des nachgewiesenen oder prognostizierten Arbeitseinkommens durch 14 anstatt durch 12 erachtet die Kammer angesichts des Umstands, das für das Arbeitseinkommen eines selbstständig Erwerbstätigen auf den Jahresgewinn abzustellen ist (§ 15 Abs 1 SGB 4) und das Kalenderjahr 12 Monate umfasst, nicht für zulässig. Gleiches gilt für die Berechnungsvariante, lediglich in den beiden letzten Monaten des jeweiligen Kalenderjahres eine doppelte Hinzuverdienstgrenze zu berücksichtigen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.05.2005; Aktenzeichen B 13 RJ 8/04 R)

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten umstritten ist die Höhe einer Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit, insbesondere der Umfang der Anrechnung von Hinzuverdienst.

Der 1941 geborene Kläger wa...

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