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SG Regensburg Urteil vom 10.11.2004 - S 14 KR 38/04

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Legasthenietherapie. keine Zuständigkeit des Krankenversicherungs- und Rehabilitationsrechts

 

Orientierungssatz

Die Legasthenietherapie gehört nicht zu den Leistungen des Krankenversicherungs- und Rehabilitationsrechts, sondern in die Zuständigkeit des Jugendhilferechts.

 

Tenor

I. Die Klage gegen den Bescheid vom 24.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.02.2004 wird abgewiesen.

II. Der Streitwert wird auf 2000,- EUR festgesetzt.

III. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

IV. Die Berufung wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für eine Legasthenietherapie bei der Beigeladenen.

Die Beigeladene beantragte durch ihre Eltern als gesetzliche Vertreter am 14.09.03 beim Kläger die Übernahme von Therapiekosten für eine durchzuführende Legasthenietherapie. Zugrunde lag die Stellungnahme des Kinder- und Jugendpsychiaters Dr. S. vom 19.09.02, in dem eine Legasthenie im Sinne von ICD 10 F81.0 diagnostiziert wurde. Dr. S. bescheinigte bei der Beigeladenen eine drohende seelische Behinderung bei Nichtdurchführung einer Legasthenietherapie. Diese Empfehlung wurde durch das Staatliche Schulamt im Landkreis Schwandorf mit Schreiben vom 30.10.02 bestätigt. Mit Bescheid vom 01.12.03 wurden durch den Kläger im Rahmen der Eingliederungshilfe die Therapiekosten für eine Legastheniebehandlung von vorläufig 30 Sitzungen übernommen. Bei der Krankenkasse wurde Erstattungsanspruch angemeldet. Nachdem durch den Kläger auf die vorrangige Zuständigkeit der Beklagten hingewiesen wurde, stellte die Beigeladene am 17.11.03 bei der Beklagten einen Antrag auf Übernahme der Legasthenietherapiekosten.

Dieser Antrag wurde durch die Beklagte mit Bescheid vom 24.11.03 abgelehnt mit Hinweis darauf, dass die Legastheniethera...

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