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SG Osnabrück Urteil vom 24.06.2009 - S 9 SB 231/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Schwerbehindertenrecht. Inkrafttreten der Versorgungsmedizinverordnung. Merkzeichen Bl. Visuelle Agnosie

 

Leitsatz (amtlich)

Auch nach Inkrafttreten der Versorgungsmedizinverordnung kann visuelle Agnosie die Zuerkennung des Merkzeichens Bl begründen.

 

Tenor

1. Der Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle I., vom 31.07.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 11.06.2007 wird aufgehoben.

2. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 20.06.2006 das Merkzeichen "Bl" zuzuerkennen.

3. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers.

 

Tatbestand

Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger die Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" für Blind im Wege der Neufeststellung.

Der 1997 geborene Kläger leidet u.a. unter schwerstgradiger spastischer Tetraparese, unter multiplen Kontrakturen der Hüft- und Kniegelenke sowie unter einer hochgradigen Sehminderung.

Das Versorgungsamt J., Außenstelle I., stellte mit zuletzt bindend gewordenem Bescheid vom 31.7.1998 einen GdB von 100 fest und erkannte die Merkzeichen G, B, aG, Bl, H und RF zu. Der GdB-Feststellung lagen folgende Funktionsbeeinträchtigungen zugrunde: "Entwicklungsstörungen mit Koordinationsstörungen, hirnorganische Anfälle bei frühkindlichem Hirnschaden" (Einzel-GdB 100); "Blindheit" (Einzel-GdB 100).

Im Juli 1999 leitete der Beklagte ein Überprüfungsverfahren ein. Vor Abschluss des Verfahrens verzichteten die Eltern des Klägers gegenüber dem Beklagten mit Schreiben vom 13.2.2002 auf weitere Ansprüche aus der Blindengeldkasse. Mit Bescheid vom 19.2.2002 stellte das Versorgungsamt fest, dass der Verzicht auf die mit Bescheid vom 31.7.1998 erfolgte Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" zulässig war.

Am 20.6.2006 beantragte der Kläg...

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