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SG Oldenburg Urteil vom 29.01.2020 - S 8 BA 383/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsprüfung. Beitragsnachforderung. Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsfeier. nachträgliche Anmeldung zur Lohnsteuer. sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitsentgelt ist eine nachträgliche Anmeldung zur Lohnsteuer (hier: Pauschalbesteuerung) zu berücksichtigen, soweit die Anmeldung für den zurückliegenden Abrechnungszeitraum nach den Grundsätzen des Steuerrechts möglich ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.04.2024; Aktenzeichen B 12 BA 3/22 R)

 

Tenor

1. Der Bescheid der Beklagten vom 04.12.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31.05.2018 wird aufgehoben.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 60.043,71 € festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen Beitragsbescheid, mit dem die Beklagte Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von gut 60.000 € in Bezug auf eine von der Klägerin durchgeführten Betriebsveranstaltung nachfordert.

Die Klägerin hat am 05.09.2015 anlässlich eines Firmenjubiläums eine Betriebsveranstaltung durchgeführt. Dadurch sind Kosten in Höhe von 214.502,36 € inklusive Mehrwertsteuer entstanden. An dieser Veranstaltung haben nicht nur die Arbeitnehmer der Klägerin und deren Angehörige, sondern auch Kunden der Klägerin teilgenommen. Die Kosten der Veranstaltung überstiegen 110 € pro Arbeitnehmer.

Bei der Lohnsteueranmeldung vom 08.10.2015 berücksichtigte die Klägerin die Kosten für die Betriebsveranstaltung zunächst nicht. Unter dem 31.03.2016 korrigierte sie die Lohnsteueranmeldung für den September 2015 jedoch und teilte dem Finanzamt mit, dass sich die Korrektur ausschließlich auf die pauschale Lohnsteuer beziehe. Aufgrund der Betriebsveranstaltung sei bei den Arbeitnehmern der...

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