Entscheidungsstichwort (Thema)
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz. betriebliche Voraussetzung. Umwandlung eines VEB in eine Aktiengesellschaft vor dem 30.6.1990
Orientierungssatz
Zur Frage der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, wenn ein VEB vor dem 30.6.1990 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde.
Nachgehend
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (AVItech) mit den entsprechenden Entgelten.
Der ... 1947 geborene Kläger erlangte am 5. März 1976 den Abschluss Ingenieur in der Fachrichtung Chemieanlagenbau.
Im Rahmen seines Kontenklärungsverfahrens stellte er am 14. April 2003 den Antrag auf Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften für die Zeit vom 5. März 1976 - 30. September 1990 aus der Zusatzversorgung der AVItech. Er gab in dem Antrag an, Beiträge zur FZR vom 1. Januar 1975 - 30. Juni 1990 gezahlt zu haben.
Die Beklagte lehnte den Antrag mit Bescheid vom 10. Juli 2003 ab. Die berufliche Tätigkeit am 30. Juni 1990 sei, aus bundesrechtlicher Sicht, nicht dem Kreis der obligatorisch Versorgungsberechtigten zuzuordnen.
Der Kläger legte am 31. Juli 2003 Widerspruch ein.
Er sei berechtigt gewesen, den Titel "Ingenieur" zu führen und habe eine ingenieurtechnische Tätigkeit ausgeübt; als wissenschaftlicher technischer Mitarbeiter Maschinenbau und als Fachverantwortlicher, Leiter einer ingenieurtechnischen Gruppe, im Chemieanlagenbau. Dies träfe auch auf den Stichtag am 30. Juni 1990 zu. Durch die Eintragung des VEB PCK Sch als GmbH am 28. Juni 2003 im Handelsregister habe es keine ...