Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Münster Urteil vom 29.06.1996 - S 10 V 102/94

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen der Bewilligung von Versorgung bei Verletzung durch aufgefundenes Kriegsmaterial

 

Orientierungssatz

1. Das Liegenbleiben von Munition und Kriegsgerät an einem für jeden zugänglichen Ort erfüllt den Tatbestand eines kriegseigentümlichen Gefahrenbereichs i. S. der §§ 1 Abs. 2a, 5 Abs. 1e BVG. An der zur Bewilligung von Versorgung nach dem BVG erforderlichen Unmittelbarkeit der Kriegseinwirkung fehlt es aber, wenn der Beschädigte die gefährliche Munition an sich genommen hat, obwohl er ihre Gefährlichkeit vermöge seiner Einsichtsfähigkeit erkennen musste (BSG Urteil vom 10. 6. 1955, 10 RV 390/54).

2. Bei der zu beurteilenden Einsichtsfähigkeit sind u. a. Alter und geistige Reife des Verletzten zu berücksichtigen.

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Der am 00.00.1950 geborene Kläger begehrt vom Beklagten die Gewährung einer Teilversorgungsrente im Zugunstenweg gemäß § 44 SGB X.

Im Jahre 1969 stellte der Vater des Klägers als deutscher Volkszugehöriger einen Antrag für den Kläger. Er gab an, der Kläger sei am 06.11.1965 durch eine Eierhandgranate in einem Munitionslager im Walde in Woischnik verletzt worden. Es sei zur Amputation der linken Hand und weiteren Verletzungen an beiden Oberschenkeln und in der Bauchgegend gekommen. Vor dem Unfall habe er die Bergschule im Fach Elektrik besucht. Die könne nicht mehr besuchen. Er übersandte eine Bescheinigung der Volksmiliz vom 31.03.1970 über einen Unfall vom 06.11.1965 durch einen deutschen Blindgänger. Der Kläger gab an, er sei zufällig an die Stelle gekommen, wo früher ein deutsches Munitionslager gewesen sei, das seit 1945 nicht mehr bestehe. Dort habe er den Blindgänger gefunden und den Unfall erlitten. Er fügte Bescheinigungen des Krankenhauses ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Praxishandbuch Unternehmenskäufe
Praxishandbuch Unternehmenskauf
Bild: Haufe Shop

Praxishandbuch für die erfolgreiche Gestaltung von Unternehmenstransaktionen mit rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundlagen. Es bietet zudem praxisnahe Beispiele und hilfreiche Materialien wie Vertragsmuster. Damit liefert es konkrete Lösungen für die Herausforderungen bei Unternehmenskäufen und unterstützt Anwender:innen bei der effizienten Umsetzung ihrer Projekte.


BSG 10 RV 119/59
BSG 10 RV 119/59

  Leitsatz (amtlich) Haben sowohl die Auswirkung eines kriegseigentümlichen Gefahrenbereichs (BVG § 5 Abs 1 Buchst e) als auch das Verhalten des Beschädigten selbst eine Gesundheitsstörung (Tod) herbeigeführt, so sind für die Beurteilung der Wesentlichkeit ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren