Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Marburg Urteil vom 03.08.2011 - S 12 KA 237/10

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztliche Versorgung. sogenannter Add-On-Vertrag erfüllt auch die Voraussetzungen zur hausarztzentrierten Versorgung. Hausärzte-Verband. kein Anspruch auf Abschluss eines weiteren Vertrags bzw auf Bestellung einer Schiedsperson

 

Leitsatz (amtlich)

Der zwischen einem Hausärzte-Verband, einem BKK Landesverband für die beitretenden Krankenkassen und einer Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossene Vertrag über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB 5 erfüllt auch als sog. Add-On-Vertrag die Voraussetzungen nach § 73b Abs 2 SGB 5 zur hausarztzentrierten Versorgung. Der Hausärzte-Verband hat keinen Anspruch auf Abschluss eines weiteren Vertrags und auf Bestellung einer Schiedsperson.

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Gerichtskosten zu tragen und der Beklagten und der Beigeladenen die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Bestimmung einer Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a Satz 2 SGB V.

Der Kläger ist ein Hausärzteverband in Hessen. Die Beigeladene ist eine Betriebskrankenkasse, die aus der Fusion der ursprünglich beigeladenen BANK BKK mit der Neckermann-BKK zum 01.07.2010 hervorgegangen ist und insofern als Rechtsnachfolgerin der ursprünglich beigeladenen Krankenkasse in den Rechtsstreit eingetreten ist. Die Beklagte nimmt die Aufsichtsbefugnisse gegenüber der fusionierten Beigeladenen war und ist in den Rechtsstreit für die Aufsichtsbehörde der ursprünglich beigeladenen Krankenkasse als Funktionsnachfolgerin eingetreten. Im Folgenden werden die Beigeladene und die Beklagte einheitlich als solche bezeichnet.

Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 10.06.2009 die Bestimmung einer Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a Satz 2 SGB V. Er trug vor, da eine einverne...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Krypto-Asset-Compliance
Krypto-Asset-Compliance
Bild: Haufe Shop

Nationale und EU-weite Regulierung von Kryptowerten: Überblick zu kapitalmarkt- und bankaufsichtsrechtliche Fragen, Datenschutz, Tax- und Accounting-Compliance, Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Verstößen gegen Finanzsanktionen​.​


SG Magdeburg S 1 KA 5/10
SG Magdeburg S 1 KA 5/10

  Entscheidungsstichwort (Thema) Vertragsärztliche Versorgung. Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) an Hausarztvertrag nur in engen Grenzen. keine Berechtigung zur Übernahme der Honorarabrechnung bei Abschluss mit anderer Gemeinschaft von ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren