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SG Marburg Gerichtsbescheid vom 18.03.2008 - S 12 KA 262/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragspsychotherapeutische Versorgung. Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungsassistenten aus familiären und berufspolitischen Gründen. freiberuflich Erwerbstätiger

 

Leitsatz (amtlich)

Bei einer Genehmigung zur Beschäftigung eines Entlastungsassistenten aus familiären und berufspolitischen Gründen ist zu berücksichtigen, dass freiberuflich Erwerbstätige im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ihre Berufstätigkeit sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der Art und Weise der Ausübung frei gestalten können.

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die notwendigen Verfahrenskosten zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Genehmigung eines Entlastungsassistenten.

Der Kläger ist als psychologischer Psychotherapeut und als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut zur vertragsärztlichen Versorgung mit Praxissitz in A-Stadt zugelassen. Er übt seine Tätigkeit in Gemeinschaftspraxis mit dem psychologischen Psychotherapeuten C aus.

Der Kläger beantragte am 08.03.2004 die Genehmigung eines Entlastungsassistenten aus berufspolitischen Gründen möglichst bis zum Juni 2006. Er trug vor, er benötige die Entlastung wegen seiner berufspolitischen Aktivitäten. Außer seiner Tätigkeit in den Gremien der KV Hessen und Bezirksstelle (Abgeordnetentätigkeit und GA, beratender Fachausschuss für Psychotherapie, Berufungsausschuss, AG für Psychotherapie auf Landesebene) sei er in der neu gegründeten Psychotherapeutenkammer im Vorstand tätig und gehöre dem gemeinsamen Beirat der Landesärztekammer und Psychotherapeutenkammer Hessen an. Außerdem betreue er als Vorstandsmitglied den Ausschuss für Berufsordnung, sei Delegierter der Landes- und Bundespsychotherapeutenkammer. In jüngster Zeit sei...

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