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SG Landshut Urteil vom 22.10.2021 - S 11 AS 400/19

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zulässigkeit der Anrechnung überzahlter Grundsicherungsleistungen auf den Leistungsanspruch in einem anderen Monat des Bewilligungszeitraums

 

Orientierungssatz

Hat im Verlauf eines Bewilligungszeitraums für Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem Monat eine Überzahlung von Grundsicherungsleistungen stattgefunden, so kann dies bei endgültig festgesetzten Leistungen nicht durch die Auszahlung geringerer Leistungen in einem anderen Monat ausgeglichen werden. Vielmehr muss in jedem Monat der im Leistungsbescheid ermittelte Hilfebetrag auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

 

Tenor

I. Der Bescheid vom 27.08.2020 wird abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1) für Mai bis Juli 2019

weitere 494,43 EUR und an die Klägerin zu 2) für Mai bis Juli 2019 weitere 110,00 EUR zu zahlen.

II. Der Beklagte hat den Klägerinnen die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten.

III. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der für den Zeitraum Februar bis September 2019 zu bewilligenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) umstritten.

Die 1995 geborene Klägerin zu 1) ist die alleinerziehende Mutter der am 21.01.2016 geborenen Tochter, (Klägerin zu 2)). Die Klägerinnen bezogen 2019 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II vom Beklagten.

Auf den Weiterbewilligungsantrag vom 17.12.2018 hin bewilligte der Beklagte den Klägerinnen mit Bescheid vom 10.01.2019 für die Zeit vom 01.02.2019 bis 31.01.2020 endgültige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Hiergegen legten die Klägerinnen mit Schreiben vom 18.01.2019 Widerspruch ein. Wegen einer für die Klägerin...

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