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SG Karlsruhe Gerichtsbescheid vom 03.11.2014 - S 17 R 529/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsprüfung. Teilbescheid mit Hinweis auf mögliche weitere notwendige Prüfungen. keine anfechtbare Nebenbestimmung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei dem Zusatz "Für Sie wurden im Prüfzeitraum mehrere Personen tätig, die als freie Mitarbeiter abgerechnet wurden. Bezüglich der Versicherungspflicht/-freiheit ergeht gegebenenfalls ein gesonderter Bescheid." in einem Teilbescheid, handelt es sich um einen nichtanfechtbaren Hinweis.

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Charakter und die Zulässigkeit eines Hinweises in einem Teilbescheid über eine Betriebsprüfung.

Die Klägerin ist ein Transportunternehmen in Form einer GmbH. 2013 führte die Beklagte bei der Klägerin eine Betriebsprüfung für den Zeitraum von Januar 2009 bis Dezember 2012 durch.

Mit “Teilbescheid„ vom 21. Oktober 2013 forderte die Beklagte von der Klägerin die Zahlung von insgesamt ...,... EUR. In dem Bescheid war unter der Überschrift “Versicherungspflicht/-freiheit„ folgendes vermerkt: “Für Sie wurden im Prüfzeitraum mehrere Person tätig, die als freie Mitarbeiter abgerechnet wurden. Bezüglich der Versicherungspflicht/-freiheit ergeht gegebenenfalls ein gesonderter Bescheid.„

Den dagegen am 19. November 2013 erhobenen Widerspruch wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 15. Januar 2014 zurück.

Mit der am 17. Februar 2014 erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung des oben zitierten Zusatzes im Bescheid. Zur Begründung trägt sie vor, der Bescheid sei in sachlicher Hinsicht beschränkt worden, weil er mit einem Zusatz versehen worden sei, der Prüfzeitraum sei noch nicht abschließend geprüft worden. Es liege eine Nebenbestimmung gemäß § 32 SGB X vor. Die Beklagte habe das erforderliche Ermesse...

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