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SG Hildesheim Urteil vom 26.07.2002 - S 1 LW 13/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Alterssicherung der Landwirte. Zusplittung von weiterentrichteten Beitragszeiten an Ehefrau. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

1. Der § 92 ALG begründet verfassungsrechtliche Zweifel. Die Kammer sieht jedoch noch keinen verfassungswidrigen Eingriff in das durch Art 14 GG geschützte Eigentum. Vielmehr stellt § 92 ALG idF des AVmEG eine verfassungsrechtlich mögliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dar.

2. § 92 ALG begründet im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine verfassungsrechtlich bedeutsame Ungleichbehandlung gegenüber aktiven Landwirten liegt allerdings noch nicht vor.

 

Tatbestand

Die ... 1936 geborene Klägerin zu 1) begehrt die Zahlung einer Altersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres für Ehegatten von Landwirten gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 ALG. Streitig ist die Berücksichtigung von zugesplitteten Beitragszeiten gemäß § 27 GAL.

Der ... 1941 geborene Kläger zu 2) begehrt die Zahlung einer vorzeitigen Altersrente für Landwirte.

Die Klägerin zu 1) ist mit dem ... 1941 geborenen Karl Sch (Kläger zu 2) seit ... 1983 verheiratet. Dieser hat in der Zeit vom 01.10.1975 bis 31.12.1994 gemäß § 27 GAL Beiträge weiter entrichtet, nachdem er in der Zeit vom 01.11.1965 bis 30.09.1975 Beitragszeiten als landwirtschaftlicher Unternehmer gemäß § 14 Abs. 1 GAL gezahlt hat.

Mit Antrag vom 05.02.2001 beantragte die Klägerin bei der Beklagten Altersruhegeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres für Ehegatten von Landwirten.

Mit Bescheid vom 29.03.2001 lehnte die Beklagte die Gewährung der Altersrente ab, da keine anrechenbaren Beitragszeiten zur Beklagten für die Klägerin zurückgelegt worden seien.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass Voraussetzung für die Gewährung einer Altersrente wegen Voll...

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