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SG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 09.05.2007 - S 13 (20) AL 106/06

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewährung von Arbeitslosengeld neben der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

 

Orientierungssatz

1. Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familienangehöriger schließt die zur Gewährung von Arbeitslosengeld erforderliche Beschäftigungslosigkeit nur dann nicht aus, wenn die Arbeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst.

2. Die Ausnahmeregelung des § 118 Abs. 3 S. 2 SGB 3, nach der die Fortführung einer wöchentlich weniger als 18 Stunden umfassenden selbständigen Tätigkeit Beschäftigungslosigkeit nicht ausschloss, wurde zum 1. 1. 2005 ersatzlos gestrichen.

3. Zur Bewilligung von Arbeitslosengeld genügt es, wenn der Antragsteller den Umfang seiner selbständigen Tätigkeit auf weniger als 15 Stunden reduziert.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 03.12.2009; Aktenzeichen B 11 AL 28/08 R)

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

 

Tatbestand

Streitig ist die Gewährung von Arbeitslosengeld neben der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich.

Der Kläger bezog von der Beklagten bis zum 14.05.2003 Arbeitslosenhilfe. Ab dem 01.06.2003 nahm er eine selbständige Tätigkeit von mehr als 15 Stunden wöchentlich als Einzelhandelskaufmann auf, die von der Beklagten bis zum 31.05.2006 durch die Gewährung von Existenzgründungszuschuss gefördert wurde. Ab dem 30.08.2004 bis zum 15.01.2006 übte er zusätzlich eine beitragspflichtige Beschäftigung aus. Zuletzt war er vom 01.01.2005 bis 15.01.2006 als Versandmitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden beschäftigt.

Am 16.05.2006 meldete der Kläger sich bei der Beklagten arbeitslos und beantragte die Gewährung von Arbeitslosengeld. Er gäbe an, er übe nach wie vor seine selbständige ...

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BSG B 11 AL 28/08 R
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosengeldanspruch. Arbeitslosigkeit. Beschäftigungslosigkeit. selbstständige Tätigkeit von 17 Wochenstunden. Teilarbeitslosengeldanspruch. versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung. Verfassungsmäßigkeit. ...

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