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SG Berlin Urteil vom 10.03.2005 - S 30 AL 1741/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Befreiung von der Erstattungspflicht des Arbeitgebers. Rechtsänderung. fehlende Insolvenzfähigkeit des Arbeitgebers. juristische Person des öffentlichen Rechts. Verfassungsmäßigkeit. unzumutbare Belastung. Gefährdung der verbleibenden Arbeitsplätze. ursächlicher Zusammenhang. Nachweis

 

Orientierungssatz

1. Die Anwendung des Befreiungstatbestandes des § 147a Abs 2 Nr 2 SGB 3 in der ab 1.1.2002 geltenden Fassung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht und das Rückwirkungsverbot des Art 20 Abs 3 GG wird nicht verletzt, auch wenn bereits vor Inkrafttreten der Rechtsänderung mit dem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag mit Rücktrittsrecht geschlossen wurde.

2. Zur Beurteilung und zum Nachweis der unzumutbaren Belastung durch die Erstattungsforderung iS von § 147a Abs 2 Nr 2 SGB 3 bei einem Arbeitgeber des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Arbeitslosengeld nebst Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß § 147 a Sozialgesetzbuch III - SGB III - i. d. F. ab dem 1. Januar 2002.

Die Klägerin ist als Anstalt des öffentlichen Rechts seit dem 1. Januar 1994 mit der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vom Land Berlin beauftragt. 1994 beschäftigte sie rund 21.000 Arbeitnehmer und baute das Personal bis auf rund 12.000 Arbeitnehmer (Stand Ende 2004) ab. Zwischen der Klägerin und dem Land Berlin besteht ein Unternehmensvertrag, der bis Ende 2007 läuft. Die Klägerin beabsichtigt auch weiterhin aus Kostengründen Personal abzubauen, damit mit Ablauf des Unternehmensvertrages zum Jahre 2008 europaweite Wettbewerbsfähigkeit bestehe. Bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2001 wurde sie von einer Er...

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