Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

SG Aachen Urteil vom 26.03.2004 - S 8 RA 87/03

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

rechtskräftig

 

Tenor

Der Bescheid vom 07.07.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.10.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die Kosten des Klägers zu erstatten.

 

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.

Der am 00.00.1950 geborene Kläger ist Diplom-Ingenieur und Inhaber der Firma E, B. Er entwickelt und vermarktet Büro-Software. Der Kläger ist seit 1994 selbständig. Er entwickelte zunächst für die Firma X mit einem Auftragsvolumen von ca. 70.000,00 DM. Im Jahre 1995 arbeitete der Kläger für die Firma N, ebenfalls mit einem Auftragsvolumen von ca. 70.000,00 DM. In den Jahren 1995 und 1996 war der Kläger für die Firma U mit einem Auftragsvolumen von ca. 40.000,00 DM tätig. 1996 und 1997 unterrichtete der Kläger psychisch Behinderte im EDV Bereich im Auftrag der Firma U1. Hierbei erzielte er etwa 3.000,00 DM monatlich. Von Ende 1997 bis zum 30.09.2001 entwickelte der Kläger wieder Software für X. Anschließend arbeitete der Kläger für die Beklagte mit einem Auftragsvolumen von 30.000,00 bis 40.000,00 EUR. Im Jahr 2003 war der Kläger für das Landeskriminalamt T mit einem Volumen von 35.000,00 EUR tätig, im Winter 2002/2003 hat der Kläger für die Firma F mit einem Auftragsvolumen von 12.000,00 EUR gearbeitet. Seit April 2001 beschäftigt der Kläger seinen Sohn als Arbeitnehmer.

Mit Bescheid vom 11.08.1999 hatte die Techniker Krankenkasse B festgestellt, dass der Kläger selbständig tätig sei.

Im Juni 2001 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Feststellung seines sozialversicherungsrechtlichen Status. Er teilte mit, er sei lediglich für die Firma X GmbH tätig. Er beschäftige einen Arbeitnehmer. Die Beklagte lehnte mit Bescheid vom 30.01.2002 die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens a...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Datenschutz- und IT-Recht
Datenschutz- und IT-Recht
Bild: Haufe Shop

Ob in Kanzleien, Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung – rechtliche Fragen im digitalen Umfeld sind überall. Wer mit Daten arbeitet, benötigt daher ein solides Verständnis für das Rechtsgebiet. Das Buch bietet einen praxisnahen und zugleich effizienten Einstieg anhand von 36 Beispielfällen.


Bayerisches LSG L 14 R 463/06
Bayerisches LSG L 14 R 463/06

  Entscheidungsstichwort (Thema) Rentenversicherung. Versicherungspflicht als Selbständiger. Tätigkeit nur für einen Auftraggeber. Wesentlichkeitsmerkmal. Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte  Leitsatz (amtlich) Zur Versicherungspflicht eines ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren