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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 28.02.2012 - 11 U 137/11

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Übertragung der Streupflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Auch mit einer vertraglich unwirksamen Übertragung der Streupflichten, können sich die Streupflichten des ursprünglich Pflichtigen in Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten ändern und Pflichten bei dem Übernehmer entstehen.

 

Normenkette

BGB § 823

 

Verfahrensgang

LG Itzehoe (Urteil vom 12.10.2011; Aktenzeichen 2 O 99/01)

 

Tenor

1. Auf die Berufung des Beklagten vom 28.10.2011 wird das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des LG Itzehoe vom 12.10.2011 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits im ersten und zweiten Rechtszug.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.726,70 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatz, Schmerzensgeld und die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden aus einem Unfall vom 6.2.2010 vor dem Haus W. 14 in B..

Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Die Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des LG Itzehoe hat den Klaganträgen bis auf die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden stattgegeben.

Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils verwiesen.

Gegen dieses Urteil hat der Beklagte form- und fristgerecht Berufung eingelegt mit den nachfolgend kurz gefassten Begründungen:

1. Die Beweiswürdigung sei in sich widersprüchlich, weil sämtliche vernommenen Zeugen als glaubwürdig bezeichnet worden seien, aber lediglich den Aussagen geglaubt worden sei, die die Behauptungen der Klägerin zum verkehrspflichtwidrigen Zustand der streitgegenständlichen Unfallstelle vor dem Haus des Beklagten bestätigt hä...

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