Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 25.09.2009 - 1 U 42/08

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Vergabeverfahren: Angebotsfehler und Schadensersatzansprüche übergangener Bieter; von der Ausschreibung abweichendes Angebot

 

Leitsatz (amtlich)

1. Verstößt ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens schuldhaft gegen Verfahrensvorschriften, ist dem Bieter der dadurch entstandene Schaden zu ersetzen. Der Ersatz entgangener Deckungsbeiträge (positives Interesse) kann nur beansprucht werden, wenn der Bieter im Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise übergangen worden ist und bei rechtmäßiger Vergabeentscheidung der Zuschlag auf dessen Angebot hätte erfolgen müssen.

2. Hätte (auch) auf das Angebot der tatsächlich beauftragten Firma kein Zuschlag erteilt werden dürfen, und fehlt es an einem anderen mangelfreien Angebot, kann dies nur zu einer Aufhebung der Ausschreibung führen, nicht aber dazu, dass dem "nächsten" Bieter mit einem auszuschließendem Angebot Schadensersatz zu leisten ist.

3. Die Vergabestelle hat die Prüfung und Wertung der Angebote zwingend in mehreren aufeinander folgenden Stufen vorzunehmen.

4. Eine unzulässige "Änderung der Verdingungsunterlagen" liegt nicht nur dann vor, wenn ein Bieter das Leistungsverzeichnis durch Streichungen, Einfügungen oder Ergänzungen verändert, sondern auch dann, wenn die geforderte Leistung nicht so angeboten wird, wie dies in der Ausschreibung der Vergabestelle gefordert worden ist.

5. Werden im Submissionstermin vollständige Angebotsunterlagen eingereicht, ist es Sache der Vergabestelle, geeignete Ansatzpunkte zum Beweis der Behauptung zu benennen, dass in den Angebotsunterlagen einzelne Seiten fehlen.

6. Ein Bieter, der die elektronische Datei des Leistungsverzeichnisses der Vergabestelle ausdruckt und ausfüllt, verwendet keine "selbstgefertigte Abschrift".

7. Ein Angebotsausschlus...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Haufe Shop: Markenrecht in China
Markenrecht in China
Bild: Haufe Shop

Die Autorin erläutert knapp und verständlich, worauf deutsche Unternehmen im Umgang mit China beim Markenrechts achten müssen und welche Fallen zu vermeiden sind. Auch Wettbewerbsrecht, Copyrights, Domains und Designs in China werden berücksichtigt und mit dem chinesischen Markenrecht verknüpft.


Bürgerliches Gesetzbuch / § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
Bürgerliches Gesetzbuch / § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis

  (1) 1Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. 2Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.  (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren