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Schleswig-Holsteinisches OLG Urteil vom 06.10.2011 - 6 U 3/09

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellung irreführender Werbung ohne Gutachten. Unterlassungsanspruch. irreführende Werbung. OEM

 

Leitsatz (amtlich)

1. Zum Unterlassungsanspruch wegen unzulässiger irreführender Werbung.

2. Die Eignung einer Werbepassage zur Irreführung kann vom Senat, dessen Mitglieder nicht zu dem angesprochenen Verkehrskreis gehören, dann ohne Sachverständigengutachten festgestellt werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das maßgebliche Verkehrsverständnis vorliegen.

3. Zum Begriff und den Voraussetzungen eines OEM (original equipment manufacturer)-Lieferanten für Ersatzteile und Service.

 

Normenkette

UWG § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1, 3, § 8 Abs. 1, 3

 

Verfahrensgang

LG Itzehoe (Entscheidung vom 13.01.2009; Aktenzeichen 5 O 109/07)

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Itzehoe vom 13. Januar 2009, berichtigt durch Beschlüsse der Kammer für Handelssachen I vom 20. Februar 2009 und des Senats vom 2. März 2010, geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs folgende Behauptung aufzustellen oder zu verbreiten:

a. B GmbH ist offizieller OEM-Lieferant von Ersatzteilen und Service für B-kompressoren,

b. B GmbH ist alleiniger Inhaber der Originalzeichnungen von B-Kolbenkompressoren,

soweit sich diese Behauptungen beziehen auf B-Kolben-kompressoren, die bis Ende 1995 gebaut wurden, und dies geschieht wie in dem nachfolgend wiedergegebenen Rundschreiben vom 25. April 2007: ...

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vol...

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