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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 27.08.2004 - L 3 AL 85/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenhilfeanspruch. Arbeitslosigkeit. Verfügbarkeit. Anspruch auf Stillzeiten nach dem verfassungsrechtlichen Mutterschutz

 

Orientierungssatz

Eine stillende Mutter ist verfügbar, sofern sie die in § 7 MuSchG normierten Grenzen einzuhalten gedenkt, sie also während der Arbeits- oder Maßnahmezeit nicht häufiger als zweimal täglich stillen will (vgl SG Reutlingen vom 18.7.1985 - 8 Ar 1901/84 = NZA 1986, 40). Zwar enthält § 119 SGB 3 keine entsprechende Befugnis für arbeitslose stillende Mütter, es ist jedoch auf die verfassungsrechtliche Wertentscheidung in Art 6 Abs 4 GG zurückzugreifen, wonach jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft hat.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) ab 19. August 2000.

Die ... 1963 geborene Klägerin war nach einer Tätigkeit als Floristin vom 1. Januar 1988 bis zum 21. Juni 1996 - mit Unterbrechungen - ab 22. Juni 1996 bei der Beklagten arbeitslos gemeldet und stand - ebenfalls mit Unterbrechungen - im dortigen Leitungsbezug. Die Klägerin ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern, und zwar eines Sohnes B, geboren ... 1993, und einer Tochter A, geboren ... 2000. Bezogen auf ihren am 20. Juni 1996 mit Wirkung vom 22. Juni 1996 gestellten Alg-Antrag hatte die Klägerin eine von Frau A B und Herrn A B, Hamburg, unterschriebene Bescheinigung vorgelegt, dass diese für die Betreuung ihres Enkelkindes B uneingeschränkt zur Verfügung stünden. Daraufhin wurde der Klägerin antragsgemäß Alg bewilligt, das sie bis zur Erschöpfung des Anspruchs auch bezog. Anschließend bezog sie - mit Unterbrechungen - Alhi bis zum 30. April 2000. Eine von der Beklagten im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (Reha) vorgesehene Feststellungsmaßnahme vo...

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