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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 07.05.2004 - L 3 P 15/03

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebung der Bewilligung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bei Änderung der Verhältnisse

 

Orientierungssatz

Zur Frage, ob eine Bewilligung von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung bei Nichterweislichkeit ihrer ursprünglichen Rechtmäßigkeit nach § 48 Abs 1 SGB 10 aufgehoben werden kann.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 07.07.2005; Aktenzeichen B 3 P 8/04 R)

 

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 26. Juni 2003 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin mit Wirkung vom 1. Dezember 2001 Leistungen nach der Pflegestufe I entziehen durfte.

Die ... 1950 geborene Klägerin ist bei der Beklagten versichert. Am 28. Juni 2000 beantragte sie die Gewährung von Pflegegeld. Wegen ihrer Pflegebedürftigkeit verwies sie auf eine Krebserkrankung und eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Die Beklagte ließ den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Schleswig-Holstein (MDK) ein Gutachten erstatten. Der Gutachter Dr. S. führte nach einem bei der Klägerin am 27. Juli 2000 durchgeführten Hausbesuch aus, dass bei der Klägerin bei komplexem schwerem Schmerzsyndrom durch progredientes Tumorleiden bei Zustand nach Wertheim-Op. sowie bei Fibromyalgie-Syndrom und weiteren Symptomatiken mit Op.-Bedarf Pflegebedarf in der Stufe I bestehe. Den im Bereich der Grundpflege erforderlichen Pflegebedarf gab der Sachverständige mit insgesamt 46 Minuten an (Körperpflege einschließlich Darm- und Blasenentleerung 30, Ernährung 1 und Mobilität 15 Minuten). Zum Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung führte Dr. S. aus, das...

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