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Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 07.05.2001 - L 6 B 28/01 KA ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztin. Genehmigung. Entlastungsassistent. Erziehungsbedarf von Kindern

 

Orientierungssatz

1. Die Beschäftigung des sogenannten Entlastungsassistenten kommt aus Gründen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung nur in Betracht, wenn der Vertragsarzt vorübergehend gehindert ist, seine vertragsärztlichen Pflichten in vollem Umfang nachzukommen, mithin die Sicherstellungsgründe so beschaffen sind, dass sie einen zeitlich befristeten Bedarf begründen.

2. Ein Abstellen auf den Erziehungsbedarf von Kindern hat zur Folge, dass nicht nur von einer nicht vorübergehenden, sondern von einer langen unabsehbaren Zeitdauer hinsichtlich des Bedarfs an Hilfe auszugehen wäre. Die schließt auch unter Berücksichtigung des Art 6 GG die (weitere) Genehmigung eines Entlastungsassistenten aus.

 

Tatbestand

Die Antragstellerin ist im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung als  Kinderchirurgin in K. seit Februar 1996 zur vertragsärztlichen Versorgung  zugelassen. Im Juni 1997 wurde die Tochter der Antragstellerin geboren.

Ab 2. Juni bis 31. August 1997 war Dr. B. als ärztlicher Vertreter der  Antragstellerin in der Praxis tätig. Die Antragsgegnerin erteilte im  Anschluss daran bis zum 28. Februar 1998 die Genehmigung für die Tätigkeit  des Dr. B. als Entlastungsassistenten gemäß § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV mit  mehrfachen Verlängerungen, zuletzt bis zum 30. September 2000. Den  Verlängerungsantrag der Antragstellerin mit Schreiben vom 10. Juli 2000  lehnte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 3. August 2000 mit der  Begründung ab, das Prinzip der persönlichen Leistungserbringung dürfe u. a.  durch Beschäftigung eines Sicherstellungs- bzw. Entlastungsassistenten nur  bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in der Person des Vertragsarztes  durchbrochen werden. V...

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