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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 28.01.2002 - II 258/01

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Objektverbrauch bei Tod eines Ehegatten

Leitsatz (redaktionell)

Nach Wegfall der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten infolge des Todes eines Ehegattens kann der überlebende Ehegatte die Eigenheimzulage für ein gemeinsames Objekt nicht mehr beanspruchen, wenn er bereits für ein anderes Objekt erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG erhalten hat.

Normenkette

EigZulG § 6 Abs. 1; EigZulG § 6 Abs. 2 S. 1; EigZulG § 6 Abs. 2 S. 2; EigZulG § 6 Abs. 3

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 29.10.2004; Aktenzeichen III R 44/02)

Tatbestand

Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage, dass ihr nach dem Tode ihres Ehemannes die Eigenheimzulage weiterhin gewährt wird. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin war mit dem am .. Oktober 2000 verstorbenen ... verheiratet. Nach dem vorliegenden Erbschein hat sie den Verstorbenen beerbt.

Die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann hatten 1978 das in A, belegene Einfamilienhaus je zu 1/2 Miteigentum erworben und für diesen Erwerb in der Zeit von 1978 bis 1985 erhöhte Absetzungen nach § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch genommen.

Mit Kaufvertrag vom 29. April 1999 erwarben die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann die in B, belegene Eigentumswohnung nebst einem Pkw-Stellplatz für 325.000 DM. Die Wohnung wurde von den Eheleuten am 28. April 2000 bezogen. Antragsgemäß wurde der Klägerin und ihrem verstorbenen Ehemann mit Bescheid vom 21. Juli 2000 die Eigenheimzulage gewährt.

Aufgrund des Todes des Ehemannes der Klägerin im Jahre 2000 vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass ab dem Kalenderjahr 2001 die Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage nicht mehr vorliegen würden. Für die Klägerin sei Objektverbrauch eingetreten, denn sie habe als Miteigentümerin des Grundst...

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