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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 17.11.2015 - 4 K 93/14

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer: Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft setzt voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten.

2. Die freiberufliche Tätigkeit der Untergesellschaft wird nicht bereits dadurch begründet, dass jeder Obergesellschafter zumindest in einer anderen Untergesellschaft als Freiberufler leitend und eigenverantwortlich tätig wird, da die freiberufliche Tätigkeit der Obergesellschafter in den einzelnen Untergesellschaften jeweils gesondert zu prüfen ist.

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, Abs. 4 S. 2

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.08.2020; Aktenzeichen VIII R 24/17)

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Einkünfte einer mehrstöckigen Personengesellschaft, die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsleistungen erbringt, den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sind.

Die Klägerin ist eine KG, deren Gegenstand die für eine Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten einschließlich der Vertretung in Steuersachen, die Wirtschaftsberatung, die Vermögensverwaltung, die Erstattung von Gutachten und die Besorgung sonstiger Geschäfte nach Maßgabe der für die Steuerberater bestehenden Vorschriften ist. An der Klägerin waren im Streitjahr Rechtsanwalt und Steuerberater A als Komplementär ohne Beteiligu...

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