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Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 01.07.2013 - 3 K 18/13

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Revision eingelegt (BFH I R 86/13) Nichtzulassungsbeschwerde begründet durch BFH Beschluss I B 117/13 vom 17. 12. 2013

Entscheidungsstichwort (Thema)

Freistellung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland von der Besteuerung - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: VI R 25/25)

Leitsatz (redaktionell)

Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind grundsätzlich steuerfrei (Anschluss an BFH, Urteil vom 11.01.2012, I R 27/11, BFHE 236, 237).

Normenkette

EStG § 50d Abs. 8; EStG § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 20.08.2014; Aktenzeichen I R 86/13)

Tatbestand

Streitig ist die Anwendbarkeit des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere ob die Einkünfte des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind.

Der Kläger erzielt als Pilot bei der Fluggesellschaft mit Sitz in Irland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Seinen Wohnsitz hatte er in den Streitjahren in der Bundesrepublik Deutschland. Der aus seiner beruflichen Tätigkeit in den Streitjahren bezogene Bruttoarbeitslohn betrug 2007 ... €, 2008 ... €, 2009 ... € und 2010 ... €. Die von seinem Arbeitgeber auf diese Beträge zunächst einbehaltenen und an die entsprechende irische Finanzbehörde abgeführten Steuern wurden auf Antrag des Klägers in voller Höhe an ihn erstattet.

Das beklagte Finanzamt unterwarf den Bruttoarbeitslohn 2007 bis 2010 vollständig der deutschen Besteuerung. Entgegen der Auffassung des Klägers seien die Einkünfte wegen § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I 2006, 2878) nicht gemäß Art. XII Abs. 3 i.V.m. XXII Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland z...

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