Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Schleswig-Holsteinisches FG Beschluss vom 07.05.2019 - 3 K 56/15

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine vollstreckbare Ausfertigung eines gegen einen vollstreckbaren Verwaltungsakt gerichteten klageabweisenden Urteils für den Insolvenzverwalter

 

Leitsatz (amtlich)

Weist das Gericht eine gegen einen vollstreckbaren Verwaltungsakt gerichtete Klage ab, vollstreckt der Abgabenberechtigte nicht aus dem (abweisenden) Urteil, sondern nach wie vor aus dem Verwaltungsakt. Eine vollstreckbare Ausfertigung für den Insolvenzverwalter kann nicht erteilt werden.

 

Normenkette

FGO §§ 150 ff.; ZPO § 727; AnfG §§ 16-17

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 24.07.2019; Aktenzeichen VII B 65/19)

 

Tatbestand

I.

Das Finanzamt hat als Anfechtungsgläubiger einen Duldungsbescheid gem. § 191 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO) i.V.m. §§ 1, 2, 3 Abs. 2, 4 und 11 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) vom 20. April 2012 erlassen und durch zwei Teilrücknahmen vom 13. März 2014 und vom 11. April 2014 u. a. auf die Duldung der Vollstreckung in den dem Ehemann der Klägerin ursprünglich gehörenden (...) Anteil an der Partnerschaft L begrenzt. Das Leistungsgebot datiert vom 16. Juni 2014 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung vom 23. März 2015.

Die Klägerin hat die Bescheide angefochten. Die Klage ist mit Urteil vom 22. März 2017 abgewiesen worden.

Die von der Klägerin am 21. April 2017 beim Bundesfinanzhof (BFH) erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist mit Beschluss vom 04. Mai 2018 als unzulässig verworfen worden. Damit ist Rechtskraft des Urteils im Verfahren 3 K 56/15 eingetreten. Die Klägerin als Anfechtungsgegnerin ist u. a. verpflichtet, den von ihrem Ehemann, Herrn C, anfechtbar erworbenen (...) Anteil an der Partnerschaft L zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners zur Verfügung zu stellen.

Über das Vermögen des Ehemannes der Klägerin, Herrn C, ist zwischenzeitlich mit Beschluss ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    Finanzgerichtsordnung / § 150 [Anwendung der AO]
    Finanzgerichtsordnung / § 150 [Anwendung der AO]

    1Soll zugunsten des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde oder einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts als Abgabenberechtigte vollstreckt werden, so richtet sich die Vollstreckung nach den Bestimmungen der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren