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Sächsisches LSG Urteil vom 24.09.2008 - L 3 AL 193/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds keine Entgeltersatzleistung nach dem SGB 3

 

Orientierungssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 28a Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 3 ist die Vorversicherungszeit nur bei einem Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB 3 erfüllt, wobei die in § 116 SGB 3 aufgeführten Leistungen eine abschließende Aufzählung darstellen (hier: Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.2011; Aktenzeichen B 12 AL 2/10 R)

 

Tenor

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 25. Juli 2007 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die freiwillige Weiterversicherung des Klägers gemäß § 28a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ab dem 1. April 2006.

Der Kläger übte vom 1. September 1970 bis zum 31. Mai 2001 eine versicherungspflichtige Tätigkeit, zuletzt bei der C GmbH in O i. V., aus. Vom 1. März 2001 bis zum 31. Mai 2001 erhielt der Kläger Insolvenzgeld.

Mit Bescheid vom 31. Juli 2001 bewilligte die Beklagte dem Kläger Arbeitslosengeld ab dem 1. Juni 2001 in Höhe von 578,48 € wöchentlich.

Mit Bescheid vom 11. September 2001 hob die Beklagte den Bescheid vom 31. Juli 2001 über die Bewilligung von Arbeitslosengeld mit Wirkung vom 3. September 2001 auf und führte zur Begründung aus, dass der Kläger ab dem 3. September 2001 an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilnehme. Der Kläger wurde im Bescheid darauf hingewiesen, dass er in der Zeit, in der er kein Arbeitslosengeld oder keine Arbeitslosenhilfe beziehe, durch das Arbeitsamt ge...

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Entscheidungsstichwort (Thema) Arbeitslosenversicherung. keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ...

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